Kosten
Die Höhe des Honorars für die Leistungen der Heilpraktikerin/des Heilpraktikers kommt (soweit vor Behandlungsbeginn nicht abgesprochen) durch “praktiziertes Einverständnis” zustande.
Als Berechnungshilfe dient dabei die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine verbindliche Gebührentaxe darstellt.
Rechtlich ist die GebüH als “übliche Vergütung” anerkannt und gilt daher, soweit nicht anders abgesprochen, als vereinbart. Die GebüH gibt Berechnungsspielräume für Therapieverfahren an. Da seit 1985 keine Angleichung an gestiegene Lebenshaltungskosten mehr erfolgte, treffe ich bei aufwändigeren Behandlungen gesonderte Vereinbarungen mit Ihnen.
Für meine Behandlung stelle ich Ihnen eine Rechnung aus, die Sie zunächst selbst begleichen müssen.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen (privat oder gesetzlich)
Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten erstattet, ist abhängig von den jeweiligen Tarifen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Kosten in der Regel selber tragen, wenn sie keine privaten Zusatzversicherungen abgeschlossen haben. Auch dabei sind die Tarife am besten vor der Behandlung zu prüfen.
Sprechen Sie mich an, falls Sie zu diesem Thema Fragen haben.